Unternehmen, die uns vertrauen

Unsere Leistungen im Arbeitsschutz

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Arbeitsmedizin

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen und arbeitsbedingten Krankheiten vorzubeugen, ist das Ziel unserer arbeitsmedizinischen Betreuung. Unser Team berät und unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung von wirksamen Präventionsmaßnahmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten.

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Arbeitssicherheit

Durch unsere branchenübergreifende Expertise erhalten Sie den bestmöglichen Schutz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit, sondern erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen.

So unterstützt die GBS den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen

HGBS Persönlicher Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Sie profitieren Sie von einem persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse über die Zeit gut kennenlernt. Ob Verwaltung, Einzelhandel, IT-, Bau-, Metall- oder Chemiebranche: Die GBS ist aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung mit allen Branchen vertraut. Und anstatt wechselnder Ansprechpartner haben Sie einen festen Experten an Ihrer Seite.

GBS lösungsorientierte Arbeitsschutz-Betreuung

Lösungsorientierte Betreuung

Durch regelmäßige Risikoanalysen und Anpassungen von Arbeitsbedingungen können Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Wir entwickeln Konzepte, die den Gegebenheiten Ihres Unternehmens gerecht werden. „Out oft box“-Lösungen wie auch bewährte Konzepte helfen dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, welche die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter fördern.

GBS ganzheitlicher Arbeitsschutz

Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Ob Beratungen, Trainings, Workshops, Webinare und/oder Schulungen - alle Maßnahmen sind auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet. Auch bei spezifischeren Fragestellung verlieren wir als Mannschaftsarzt nicht den Fokus. Für die Lösungsfindung beziehen wir stets die Perspektive der Arbeitsmedizin sowie der Sicherheitstechnik mit ein.

GBS digitale Prozesse im Arbeitsschutz

Einfache und digitale Prozesse

Die GBS hat sich zum Ziel gesetzt die Zusammenarbeit so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Deshalb setzen wir neben der persönlichen Betreuung vor Ort auf digitale Lösungen wie telemedizinische Sprechstunden, virtuelle Begehungen oder Online-Terminbuchungen. So sind wir für Sie und Ihr Unternehmen schnell und einfach erreichbar ob von zu Hause oder vom Arbeitsplatz.

 Was muss ich über den Arbeitsschutz wissen?

Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise der Schutz vor Unfällen, Verletzungen und Erkrankungen sowie die Vermeidung von Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es im Bereich Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist für Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren und Belastungen zu ergreifen.

Der Arbeitsschutz ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Hierzu zählen beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Was sind die häufigsten Unfallursachen am Arbeitsplatz?

Die häufigsten Unfallursachen am Arbeitsplatz sind Stolpern und Stürze, gefolgt von Verletzungen durch Gegenstände, Abstürze von Betriebsmitteln wie Leiter, Kontakt mit Maschinen und Werkzeugen sowie Verletzungen durch Gefahrstoffe. Zudem häufen sich seit einigen Jahren die psychologischen Herausforderungen, die mittlerweile zu den häufigsten Gründen von Arbeitsunfähigkeit zählen. 

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber im Bereich Arbeitsschutz?

Der Arbeitgeber hat eine besondere Verantwortung im Bereich Arbeitsschutz. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ergreifen. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung, aber auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Standards.

Wie kann man sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt sind?

Um sicherzustellen, dass alle Ihre Beschäftigten geschützt sind, sollten regelmäßige Schulungen und Trainings zum Thema Arbeitsschutz erfolgen. Zudem sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Auch die Zusammenarbeit zwischen ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat ist hierbei von großer Bedeutung.

Warum benötigt man einen Arbeitsmediziner und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ein Arbeitsmediziner bzw. eine Arbeitsmedizinerin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wichtige Experten im Bereich Arbeitsschutz. Sofern diese nicht intern gestellt werden, können Unternehmen externe Dienstleister, wie die HGBS, beauftragen.

Der Arbeitsmediziner bzw. eine Arbeitsmedizinerin hat die Aufgabe, die Gesundheit der Angestellten zu überwachen und zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die Beratung zu Fragen der Gesundheitsvorsorge und die Unterstützung bei der Wiedereingliederung von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hingegen die Aufgabe, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Gefahren zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung zur Auswahl von Schutzmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit.

Warum guter Arbeitsschutz in Zeiten des Fachkräftemangels so wichtig ist:

17
Tage Arbeitsunfähigkeit pro Arbeitnehmer in Deutschland
400
Tägliche Kosten in € für Unternehmen je Fehltag eines Arbeitnehmers
44
Durchschnittsalter Erwerbstätige in Deutschland - Tendenz steigend
50
Prozentualer Anteil der Unternehmen, die offene Stellen nicht besetzen können

Das sagen unsere Kunden

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Quelle: Bundesamt Bundesamt für Arbeitsschutz, Handelsblatt, Statistisches Bundesamt

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